Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung mit abschliessendem Entscheidungsrecht.

Der Stiftungsrat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen und konstituiert und ergänzt sich selbst.

Unterstützung erhält der Stiftungsrat durch:

  • den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Institutionsleitung HPZ BL
  • die Institutionsleiterin der Förderstätte
  • ein Mitglied des Konventsvorstandes des HPZ BL
  • eine Mitarbeitervertretung der Förderstätte
  • die Geschäftsstelle,

welche beratend an den monatlichen Sitzungen teilnehmen.

Unsere Stiftungsräte haben Bezug zu Menschen mit Behinderung, zur Sozialarbeit, zur Heil- und Sozialpädagogik, zum Finanzwesen oder zur Öffentlichkeitsarbeit und sind stark mit der Region verbunden.

Stiftungsräte

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